Plädoyer für einen offenen Wettbewerb

 


Auswahl der Filme
Nach den bisherigen Richtlinien konnten die fünf Jury-Mitglieder je drei Filme für den Wettbewerb vorschlagen. Diese Regelung zeigte 1980 entscheidende Nachteile.
a) Jedes Jury-Mitglied war voreingenommen und wollte den von ihm bereits vorher favorisierten Film als Sieger sehen. Das führte u. a. dazu, daß nicht alle Filme von jedem Jurymitglied gesehen wurden und in der Abstimmung Filme nicht von jedem Mitglied bewertet wurden. Die Gefahr einer "Klüngelwirtschaft" ist sehr groß.
b) Da nur Jury-Mitglieder Filme vorschlagen konnten, mußten diesen die Filme auch bekannt sein. Diese Kenntnis kann nur auf vorhergegangenen Festivals erlangt werden. Alle vorgeschlagenen Filme waren denn auch schon auf Festivals zu sehen. Mit Ausnahme des Films "Die Leute von Lichtsteinstrass" war kein Film eine Uraufführung. Daraus resultiert zum größten Teil das Desinteresse der überregionalen Presse nach Saarbrücken zu kommen. Da die Filme alle bekannt waren, konnte man sich den Besuch in Saarbrücken sparen.

Nachwuchsregisseur
Der Begriff "Nachwuchsregisseur" in den bisherigen Richtlinien ist zu vage gefasst. Man sollte ihn einengen, z.B. "ein Regisseur, der bisher nicht mehr als 3 abendfüllende Filme hergestellt hat".

Offener Wettbewerb als Alternative
Ein offener Wettbewerb um die Vergabe des Max-Ophüls-Preises könnte wesentlich dazu beitragen, die aufgezeigten Nachteile auszugleichen.
Eine erhöhte Preissumme wäre ein zusätzlicher Anreiz gerade für junge Regisseure sich am Wettbewerb zu beteiligen. Eine Einengung des Begriffs "Nachwuchs" verhindert hinreichend eine Ausuferung der Zahl, der Bewerber. Infrage kommen dann pro Jahr ca. 10-18 Filme.
Ein Wettbewerb mit neuen Filmen, ein Festival also, auf dem es noch neue Filme zu entdecken gibt, wäre auch Anreiz für die überregionale Presse über den Saarbrücker Preis zu berichten: Mut also zum offenen Wettbewerb.

gez. Albrecht Stuby